Einziehung Oberfeldweg & Harresweg

Der öffentliche Feldweg „Oberfeldweg“ (Anwandweg entlang der Kreisstraße R8) ist in der Natur nicht mehr existent und wird nicht mehr benötigt. Er wird daher mit Wirkung vom 01.01.2023 eingezogen.

Ebenso ist der Feldweg „Harresweg an der Kreisstraße“ (Anwandweg entlang der Kreisstraße R8) in der Natur teilweise nicht mehr existent und wird in Teilen nicht mehr benötigt. Er wird daher mit Wirkung vom 01.01.2023 auf einer Länge von 530 m eingezogen.