Festsetzung Überschwemmungsgebiet

05. März 2024: Das Landratsamt Straubing-Bogen beabsichtigt das Überschwemmungsgebiet der Großen Laber einschließlich des Mündungsbereichs der Kleinen Laber im Bereich der Gemeinden Aholfing, Atting, Rain, Mötzing und der Stadt Straubing durch Verordnung festzusetzen.

 Der vollständige Entwurf der Verordnung kann zu den allgemeinen Dienststunden in den Räumen der VG Sünching, Schulstr. 26, 93104 Sünching (Zimmer 1.03) eingesehen werden.

 

Details bitten wir der beigefügten Bekanntmachung zu entnehmen.